Kauf einer
Immobilie
Sie denken über den Kauf einer bestehenden Immobilie nach oder haben diese bereits gefunden? Bei der Finanzierung der Immobilie ist das
Eigenkapital ein entscheidender Faktor für die Berechnung des Zinssatzes. Das Eigenkapital sollte zumindest die Kaufnebenkosten wie
Maklerprovision, Notargebühren, Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer abdecken. Zudem sollten Kosten wie Umzugskosten und
notwendige Renovierungskosten einkalkuliert werden.
Wir finden Ihren „optimalen“ Zinssatz und beraten Sie gerne über andere wichtige Punkte bei einer Finanzierung: Flexibilität durch
Sondertilgungen und Tilgungssatzwechsel, die optimale Tilgungszeit, KfW-Förderung usw.
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die Finanzierungskosten, indem Sie Höhe des eingesetzten Eigenkapital und Zinsbindung
variieren:
Hier können Sie Ihr Finanzierungszertifikat direkt beantragen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (261/262/263/264, 461/463/464)
Neustart der BEG – Anträge nach Stopp im Januar
Ab dem 22.02.2022 können für Sanierungsmaßnahmen wieder Fördermittel aus den oben genannten Programmen beantragt werden.
Die Bundesregierung hat hierfür weitere 1 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Wir gehen davon aus, dass das Budget für dieses Jahr nicht ausreichen wird.
Wer aktuell geförderte Sanierungsmaßnahmen durchführen will, muss sich also sputen.
Finanzierungszusagen werden erteilt, „so lange die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft sind„.
Die Förderbedingungen bleiben unverändert in Kraft.
Fördermöglichkeiten hier prüfen.
Banken rabattieren Forwarddarlehen
Aufgrund der mehrfachen Zinsanpassungen in diesem Jahr fragen immer mehr Immobilienbesitzer Forwarddarlehen nach,
um sich vor weiteren Zinssteigerungen zu schützen.
Die ersten Banken reagieren darauf und gewähren ab dem 16.02.2022 großzügige Rabatte von bis zu 0,20%.
Das gilt sogar für die Umfinanzierung von KfW-Darlehen.
Alle Finanzierungen, deren Zinsbindung innherhalb der nächsten 5 Jahre enden, können somit schon heute zu den günstigen Zinsen gesichert werden.
Hier können Sie Ihr Forwarddarlehen prüfen.
Ist das die Zinswende?
KfW erhöht per 15.02.2022 schon wieder die Zinsen
Commerzbank und PSD-Banken folgen am 16.02. und 17.02.2022
Die EZB führt die Anleihekäufe zurück und diskutiert bereits darüber, ob noch in diesem Jahr eine Anhebung des Leitzinses erfolgen sollte. Die Inflation ist nachhaltiger als von der EZB zunächst gedacht und liegt aktuell bei ca. 4%. Weitere Preissteigerungen werden aufgrund der hohen Energiepreise folgen, insbesondere im Nahrungsmittelbereich.
Die Banken müssen künftig sogar noch mehr Eigenkapitalrücklagen für Baufinanzierungen in die Bilanzen einstellen.
In Amerika ist die Inflation so hoch (aktuell ca. 7,5%), dass die Fed bereits die Zinsen angehoben hat. Werden die Zinsen dort weiter steigen, wird wieder Kapital von Europa nach Amerika fließen.
Das aktuelle Zinsniveau ist in Deutschland enorm gestiegen, der 10-Jahreszins lag Ende letzten Jahres noch bei ca. 0,65% nom.. Die Banken und auch die KfW-Bank haben in diesem Jahr schon mehrfach die Zinsen angehoben. Die Nachfrage – insbesondere im Bereich der energetischen Immobiliensanierung – ist ungebrochen hoch. Die Materialknappheit sowie der Fachkräftemangel tun ihr Übriges.
Der Pfandbriefmarkt hat sich gedreht, die 5-, 10- und 15-Jahres-Pfandbriefe sind inzwischen alle positiv, d.h., die Anleger erhalten wieder Zinsen, anstatt dafür zu bezahlen, dass sie ihr Geld verleihen.
Wir gehen davon aus, dass der Tiefpunkt der Bau-Zinsen erreicht ist
und rechnen auch im nächsten Quartal mit weiter steigenden Zinsen.
Baufinanzierung KfW-Förderung Effizienzhaus
Programme 261 / 262 / 263 / 264 / 461 / 463 / 464
KfW BEG: Sofortiger Antrags- und Zusagestopp
Die KfW stellt ab sofort die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein.
„Die enorme Antragsflut der letzten Wochen“, so die KfW, „führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden.“
KfW und BMWK wollen nun zügig entscheiden, wie vorliegende, noch nicht zugesagte Anträge behandelt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!