KfW ändert Förderung für Neubau

 
Die BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – die Einsparung von CO2 steht jetzt noch stärker im Fokus
 
Die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) lenkt Förder­gelder in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäude­sanierungen und besonders effiziente Neubauten. Im Gegenzug entfällt das Förder­budget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55.
 
Das bedeutet konkret:
Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können Sie noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022.
Ist Ihr Neubau noch nach KfW-55 klassifiziert, müssen Sie unbedingt die Fördergelder bis Ende Januar 2022 beantragen, um die Zuschüsse nicht zu verlieren.