Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (261/262/263/264, 461/463/464)

Neustart der BEG – Anträge nach Stopp im Januar

Ab dem 22.02.2022 können für Sanierungsmaßnahmen wieder Fördermittel aus den oben genannten Programmen beantragt werden.

Die Bundesregierung hat hierfür weitere 1 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Wir gehen davon aus, dass das Budget für dieses Jahr nicht ausreichen wird.

Wer aktuell geförderte Sanierungsmaßnahmen durchführen will, muss sich also sputen.
Finanzierungszusagen werden erteilt, „so lange die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft sind„.

Die Förderbedingungen bleiben unverändert in Kraft.
Fördermöglichkeiten hier prüfen.