KfW ändert Förderung für Neubau
Die BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – die Einsparung von CO2 steht jetzt noch stärker im Fokus
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lenkt Fördergelder in Zukunft vermehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten. Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55.
Das bedeutet konkret:
Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können Sie noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022.
Ist Ihr Neubau noch nach KfW-55 klassifiziert, müssen Sie unbedingt die Fördergelder bis Ende Januar 2022 beantragen, um die Zuschüsse nicht zu verlieren.